Förderung durch die „Aktion zusammen wachsen"
Interessierte Netzwerke, Verbände, Vereine oder Projekte können durch die „Aktion zusammen wachsen“ gefördert werden.
Ziel der Förderung ist unter anderem die Weiterentwicklung bereits vorhandener Vernetzungsstrukturen sowie der Aufbau neuer Netzwerke, die dazu beitragen können, dass sich Patenschafts- und Mentoringprojekte stärker vernetzen und in ihrer Arbeit von Synergieeffekten profitieren können.
Netzwerke sind notwendig, weil sie als zentrale Ansprechpartner für Patenschaften und Mentoring vor Ort fungieren, sie übernehmen Multiplikatorenaufgaben, machen die Projektarbeit in der Öffentlichkeit sichtbar und bieten die Möglichkeit, die Suche der Projekte nach zivilgesellschaftlichen Partnern zu erleichtern.
Darüber hinaus können Einzelmaßnahmen für die Projektarbeit durch eine Zuwendung unterstützt werden.
Bei Interesse können Sie über das Kontaktformular ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Informationen zur Antragstellung
Grundsätzliches
- Die Zuwendung wird als Projektförderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 7.500 Euro gewährt.
- Eine Förderung durch die „Aktion zusammen wachsen“ ist möglich, wenn ein Interesse des Bundes an der Durchführung der Maßnahme besteht und eine Förderung von Seiten anderer Stellen nicht in Frage kommt. Doppelförderungen durch staatliche und private Fördergeber sind auszuschließen.
- Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die Zuwendung wirtschaftlich zu verwenden.
- Die Zuwendung wird auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den dazu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften (VV zur BHO) und Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (ANBest-P) und Gebietskörperschaften (ANBest-GK) gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht.
Alle erforderlichen Informationen finden Sie in den Förderhinweisen.
Förderfähige Maßnahmen
- Eintägige regionale, überregionale oder landesweite Veranstaltungen in den Bundesländern, die der Vernetzung von Patenschafts- und Mentoringprojekten dienen.
- Austausch innerhalb der Netzwerke und der Netzwerke untereinander (Förderung von Fach- und Fortbildungsveranstaltungen).
- Begleitung und Beratung von Patenschafts- und Mentoringprojekten zum Auf- und Ausbau von Netzwerken (Evaluation, externe Beratung).
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Teilnahme an Messen und Veranstaltungen, Erstellungvon Messeständen), Erstellung von Informationsmaterial (Flyer, Broschüren) und weitere Werbemaßnahmen (Logo, Werbeartikel, Designerstellung).
- Besondere Vorhaben, die die Vernetzung von Patenschafts- und Mentoringprojekten stärken sollen, können nach eingehender Prüfung seitens der Bundesservicestelle, für Förderungen berücksichtigt werden.
Nicht förderfähige Maßnahmen
- Ausgaben für Investitionen
- Personalausgaben
Ablauf
- Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch, um einen persönlichen Beratungstermin zu Ihrem Vorhaben zu vereinbaren.
- Sofern Fördermöglichkeiten der „Aktion zusammen wachsen“ bestehen, erhalten Sie weitere Informationen zum Antragsverfahren und den erforderlichen Antragsunterlagen. Die Bundesservicestelle begleitet Sie bei den weiteren Schritten zur Antragstellung.
- Die Bundesservicestelle prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann eine Zuwendung von bis zu 7.500 Euro gewährt werden.
Kontakt
Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben Bundesservicestelle
„Aktion zusammen wachsen”
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50679 Köln
Telefon: 0221 3673-3330
(9:00 bis 15:00 Uhr)
E-Mail: info[at]aktion-zusammen-wachsen.de
