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  3. Stiftung Deutsches Hilfswerk fördert soziale Projekte

    04.12.2020
    Logo der Deutschen Fernsehlotterie

    Logo: © Deutsche Fernsehlotterie

    Über die Stiftung Deutsches Hilfswerk fließen die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie eingespielten Zweckerträge in soziale Projekte in ganz Deutschland.

    Im Förderportal der Stiftung können gemeinnützige Organisationen im Vorfeld der zweimal im Jahr stattfindenden Vergabesitzungen Fördermittelbewerbungen bei der Stiftung einreichen. Satzungsgemäße Aufgabe der Stiftung ist die Förderung sozialer zeitgemäßer Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solche mit Modellcharakter. Darüber hinaus legt die Stiftung Wert darauf, dass die Förderprojekte zur Stärkung des Gemeinwesens beitragen. Gefördert werden z. B. Projekte für Kinder, Jugendliche, Familien, Senioren und Menschen mit Behinderung oder schwerer Erkrankung.

    Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a. die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation, eine aussagekräftiges Konzept, ein Kosten- und Finanzierungplan mit einem Eigenanteil zwischen zehn und zwanzig Prozent sowie  ein gemeinsamer Satzungszweck mit der Stiftung. Der nächste Bewerbungszeitraum endet am 22. Januar 2021. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsvorstand nach der Prüfung durch das Stiftungsbüro in seiner Frühjahrssitzung am 4. Mai 2021. Weitere Informationen erhalten interessierte Initiativen auch auf der Internetseite der Stiftung Deutsches Hilfswerk.

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Weitere Informationen:

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